Diese Geschäftsordnung enthält die allgemeinen rechtlichen, geschäftlichen und Datenschutzbestimmungen für die von Round Circle Studio Ink by Alien angebotenen Dienstleistungen.
Die Daten des Einzelunternehmens/der juristischen Person, das/die das Ink by Alien Studio betreibt:
Firmenname: Round Circle Studio Ink by Alien
Hauptsitz: An der Malzmühle 3-5, 50676 Köln
Steuernummer: 218/5194/4202
Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.
§1 Leistungen und Einschränkungen
im Studio werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von Alien. Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert, oder ab 16
Jahren mit Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Wir tätowieren keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden. Alien behält sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
§2 Pflichten des Kunden
Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, Alien über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu
setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden.
Sollte der Kunde besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält sich Alien das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko
entsprechende Zulage einzufordern. Unsere Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben,
neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet.
Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von Alien kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.
§3 Terminabsprache sowie Kreativleistungen.
Für die Terminabsprache wird eine Anzahlung von mindestens 50€ erhoben, die später mit den Kosten für die Tätowierung verrechnet wird.
Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Das Verschieben des Termins ist bis zu einem Zeitpunkt von 7 Werktagen vor dem festgelegten Termin möglich.
Kreativleistungen (Erstellung eines Designs) werden im Voraus
vollständig bezahlt und werden nicht erstattet.
§4 Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach jeder Sitzung.
§5 Haftungsausschluss
Alien übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowier Vorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass
der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt.
Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird.
Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung - Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.
Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält Alien so gering wie möglich und informiert seine Kunden über die Risiken undvmöglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung.
Der Kunde erklärtvdurch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.
Gerichtsstand ist Köln.
Verwendung von Abbildungen des Tattoos
Das Tattoo-Studio kann Fotos von dem Tattoo erstellen, die ausschließlich zu Referenzzwecken dienen. Diese Fotos können auf der Website des Studios oder auf dessen Facebook/Instagram-Seite hochgeladen werden. Die Verwendung der Fotos erfolgt streng anonym.